Verkehrswertgutachten (§194 Baugesetzbuch)

 

Gerne beraten und betreuen wir Sie zur gerichtsfesten Einschätzung eines Immobilienwertes

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen. Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch). 

Von Fall zu Fall kann auch ein Kurzgutachten oder eine Marktwerteinschätzung ausreichend sein – gerne beraten wir Sie! 

 


Ein Verkehrswertgutachten einer Immobilie kann unter anderem aus nachfolgenden Gründen von Relevanz sein:

  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Schenkungen
  • Ehescheidungen
  • Steuerliche Gründe
  • Nachweis gegenüber dem Finanzamt
  • Zwangsversteigerungen
  • Nachlassverfahren
  • Finanzierungen

Kontakt Purrnhagen

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Ihre Ansprechpartnerin
Paulina Purrnhagen
Tel. 0209/385 1274
p.purrnhagen@vbim.de
Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
sowie Beleihungswertermittlungen
Zertifizierte Immobiliengutachterin DIAZert (S) 

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